Ende des Jahres 2004 werden die Rehabilitationsträger der Politik über die Umsetzung des am 1.7.2001 in Kraft getretenen SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – berichten. Die hohen Erwartungen behinderter Menschen, der Politik und der Rehabilitationsträger selbst an den Transformationsprozess sind bekannt. Die nachfolgende Zwischenbilanz in die mit dem SGB IX neu geschaffene Welt der Teilhabe und deren (ungenutzte) Möglichkeiten schafft Übersicht über die bisher entwickelten Instrumente und erläutert u. a., wie „Gemeinsame Servicestellen“ und „Gemeinsame Empfehlungen“ wirken (sollen). Startschwierigkeiten und vor allem die Gründe dafür werden erklärt, denn Kritik gab es von fast allen Seiten. Anlass genug, sich mit den hohen Erwartungen und realistischen Zielen des SGB IX zu befassen.
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