Bereits seit dem 1. 7. 2008 besteht der Gesetzesauftrag des GKV-WSG zur Einführung einer sektoren- und einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die neue „Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ des G-BA wurde dann nach intensiver Vorarbeit erst im April 2010 im schriftlichen Verfahren beschlossen. Das Datenflussmodell und eine sich darauf beziehende Prüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten steht jedoch noch aus. Erst wenn diese erfolgt ist, kann mit themenbezogenen Richtlinien diese neue Form der Qualitätssicherung in Deutschland eingeführt werden.
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