Auch wenn die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Entscheidungsfindung keine Besonderheit der Sozialgerichtsbarkeit ist, muss die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in allen drei Instanzen zu deren prägenden Merkmalen gerechnet werden. Diese war schon in der Ursprungsfassung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) aus dem Jahr 1954 vorgesehen und hat sich seitdem unangefochten gehalten. Der folgende Beitrag gibt einen vertieften Überblick in die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter in allen Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit und vor allem den Besonderheiten im Vertragsarztrecht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2020.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-09 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.