Da Krankenkassen Körperschaften öffentlichen Rechts sind, dürfen sie nur im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags handeln. Unsere Ausgangsfrage war, ob Krankenkassen Qualitätsdaten über Ärzte veröffentlichen dürfen. Dazu befragten wir Rechtsexperten der DAK, der AOK und der BKK. Im Ergebnis besteht ein klarer gesetzlicher Auftrag für Krankenhäuser und für Pflegeinrichtungen. Umstritten ist hingegen, ob ein Auftrag für den Bereich der niedergelassenen Ärzte existiert und wie dieser ggf. zu verstehen ist, insbesondere: welche Kriterien veröffentlichte Daten erfüllen müssen, um hinreichend objektiv zu sein. Folgt man diesen Ergebnissen, so besteht dringender Bedarf zur Klärung der Gesetzeslage.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2009.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-21 |
Seiten 244 - 246
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