Da Krankenkassen Körperschaften öffentlichen Rechts sind, dürfen sie nur im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags handeln. Unsere Ausgangsfrage war, ob Krankenkassen Qualitätsdaten über Ärzte veröffentlichen dürfen. Dazu befragten wir Rechtsexperten der DAK, der AOK und der BKK. Im Ergebnis besteht ein klarer gesetzlicher Auftrag für Krankenhäuser und für Pflegeinrichtungen. Umstritten ist hingegen, ob ein Auftrag für den Bereich der niedergelassenen Ärzte existiert und wie dieser ggf. zu verstehen ist, insbesondere: welche Kriterien veröffentlichte Daten erfüllen müssen, um hinreichend objektiv zu sein. Folgt man diesen Ergebnissen, so besteht dringender Bedarf zur Klärung der Gesetzeslage.
Ihr Zugang zum eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.