Mit dem Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde am 29. Januar 2009 ein wesentlicher Schritt bei der Neudefinition gemacht. Nach langer Wartezeit und ohne dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff wie eigentlich vorgesehen schon bei der letzten Reform der Pflegeversicherung überarbeitet worden war, können nun anhand dieses Berichtes die Weichen gestellt werden, um insbesondere bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit Demenzkranker sachgerechtere Entscheidungen treffen zu können. DIE KRANKENVERSICHERUNG dokumentiert Teile des Berichtes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2009.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-12 |
Seiten 58 - 61
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