Trotz erheblicher Kritik von Sozialgerichten und Schrifttum hält das Bundessozialgericht weiter an der Unterscheidung zwischen „Auffälligkeitsprüfungen“ und „Überprüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit“ im Rahmen des § 275 Abs. 1c SGB V fest. Der Anspruchsgrundlage für die den Krankenhäusern von den Krankenkassen zu leistende Aufwandspauschale wird damit in weiten Teilen der Anwendungsbereich entzogen. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gerät dabei in Konflikt mit den verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-18 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: