Der vorliegende Beitrag zeichnet die Entwicklung der Aufsicht über die gesetzliche Krankenversicherung von den Anfängen bis 1933 nach. Dies geschieht nicht nur anhand der gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch auf der Basis untergesetzlichen Quellenmaterials. Die Ausführungen zeigen, dass am Anfang ein liberales, auf die Rechtsaufsicht beschränktes Staatsaufsichtmodell stand. Allerdings wird auch deutlich, dass man – vor allem im Kontext politischer Tageskämpfe – immer wieder auf die Ausweitung von Aufsichtsbefugnissen drängte; es kam aber nur zu marginalen Änderungen. Selbst 1923, mit der Vergesetzlichung der gemeinsamen Selbstverwaltung, verstärkte sich der (direkte) Staatseinfluss nur geringfügig. Erst ab 1933, mit der umfassenden Einkleidung der Krankenversicherung in öffentlich-rechtliche Formen und dem verstärkten Einbau fachaufsichtlicher Elemente, hatte man vom alten liberalen Modell endgültig Abschied genommen.
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