Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft regeln gemäß § 17c Absatz 2 KHG das Verfahren zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Mit einigen rechtlichen Fragestellungen zu den Prüfverfahrensvereinbarungen 2014 und 2016 war der 1. Senat des Bundessozialgerichts auch in den Jahren 2024 und 2025 befasst, unter anderem zur Zulässigkeit der Nachkodierung, zur Beendigung des Prüfverfahrens und zur Aufrechnung der Krankenkasse mit Erstattungsforderungen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2026.01.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-09 |
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