In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Anspruch des Versicherten auf Krankengeld von der ärztlichen Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit ab. Dies gilt auch für das Fortbestehen des Krankengeldanspruchs wegen weiterer Arbeitsunfähigkeit. Diese bestätigen Ärzte nicht selten rückwirkend für einen oder mehrere Tage vor dem Zeitpunkt ihrer erneuten persönlichen Untersuchung des Versicherten. Sie meinen, dass die erst nachträgliche Feststellung von Arbeitsunfähigkeit nach den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) für den Anspruch des Versicherten auf Fortzahlung von Krankengeld unschädlich sei. Welche Probleme dadurch entstehen können, wird im Folgenden behandelt.
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