Das Recht des Handwerks, die Handwerksordnung (HwO) vom 17. 9. 1953, hat zu Beginn dieses Jahres erhebliche Veränderungen erfahren. Intention der Bundesregierung war dabei, im Handwerk mehr Existenzgründungen mit mehr und sicheren Arbeitsplätzen zu realisieren. Erreicht werden sollten diese Ziele über zwei Gesetzentwürfe. Um beide Gesetzentwürfe hat es im parlamentarischen Raum eine Vielzahl von Initiativen gegeben; der Bundesrat hat einen eigenen Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Zukunftssicherung des Handwerks vorgelegt. Gemeinsam war diesen Initiativen nicht nur die fundamentale Kritik an Zielsetzung und Inhalt der vorgelegten Gesetzentwürfe, sondern auch der Wille, den Rechtsrahmen des Handwerks zu modernisieren und in Anerkennung der gesamtgesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Leistungen des Handwerks zukunftsfest auszugestalten. Nach umfangreichen Beratungen auch im Vermittlungsausschuss sind beide Gesetze in Kraft getreten, das sog. „Kleinunternehmergesetz“ am 30. 12. 2003, das 3. Gesetz zur Änderung der HwO am 1. 1. 2004.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.08.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-08-01 |
Seiten 220 - 223
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