Das Recht der Europäischen Union wirkt in vielfältiger Form in die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten ein. Es gibt allgemeine sozialpolitische Vorgaben und Vorgaben, die sich auf die Verwirklichung des Binnenmarktes beziehen, also auf einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren (und Kapital) gewährleistet ist. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie sich diese Vorgaben auf die Krankenversicherung auswirken.
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