Im folgenden Beitrag werden die für den Versichertenstatus von Studenten maßgeblichen Vorschriften sowie die beitragsrechtlichen Besonderheiten einer kritischen Betrachtung unterzogen. Insbesondere die zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Reformen werden dabei berücksichtigt. Jenseits der gesetzgeberischen Neuerungen zeigt der Beitrag auch den noch bestehenden Diskussionsbedarf mit Blick auf die Besonderheiten der studentischen Krankenversicherung auf. Vor allem im Hinblick auf das so genannte Werkstudentenprivileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, dessen Handhabung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung wenig stringent erscheint und das in der Praxis gerade aufgrund geänderter Ausbildungsformate Probleme aufwirft, besteht weiterer Reformbedarf.
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