Vorhaltevergütung, Leistungsgruppen, Mindestvorhaltezahlen? – durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5.12.2024 wird das Krankenhausvergütungsrecht erneut verändert. Neue Regelungen und Begrifflichkeiten machen die ohnehin schon unübersichtliche Materie der Krankenhausvergütung noch komplexer. Der vorliegende Beitrag soll die neuen Begrifflichkeiten erklären und einen Überblick darüber geben, welche Auswirkungen das KHVVG auf den Vergütungsanspruch des Krankenhauses, die Abrechnungsmodalitäten und die Abrechnungsprüfung hat. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird die Darstellung dabei teilweise vereinfacht und auf die Behandlung rechtlicher Streitfragen, wie zB die Frage der Gesetzgebungskompetenz, bewusst verzichtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2025.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-09 |
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