Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 angekündigt, die Beitragserhebung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu reformieren und auf einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge umzustellen. Konkret hätte es sich dabei um folgendes System der Beitragsbemessung handeln können, das alternativ unter den Begriffen „Gesundheitsprämie“ oder „Kopfpauschale“ firmiert und ein Vorbild in der sozialen Krankenversicherung der Niederlande hat.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2010.09.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
| Veröffentlicht: | 2010-09-15 |
Seiten 276 - 279
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