Gesundheitspolitik galt in der Europäischen Union lange als einer der geschützten Bereiche in nationaler Zuständigkeit, gestützt auf den EG-Vertrag, der Zuständigkeiten in der Gesundheitspolitik nur in sehr begrenztem Umfang vorsieht (Artikel 152 EGV). HIV/AIDS, SARS und nun die aviäre Influenza beenden diese Grundhaltung der EU-Gesundheitsminister. Die Erkenntnis, dass grenzüberschreitende übertragbare Krankheiten eine EU-weite und internationale Koordination erfordern, führt schleichend aber zielstrebig zu einer aktiven Rolle der Europäischen Kommission in der Gesundheitspolitik.
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