Gesundheitspolitik galt in der Europäischen Union lange als einer der geschützten Bereiche in nationaler Zuständigkeit, gestützt auf den EG-Vertrag, der Zuständigkeiten in der Gesundheitspolitik nur in sehr begrenztem Umfang vorsieht (Artikel 152 EGV). HIV/AIDS, SARS und nun die aviäre Influenza beenden diese Grundhaltung der EU-Gesundheitsminister. Die Erkenntnis, dass grenzüberschreitende übertragbare Krankheiten eine EU-weite und internationale Koordination erfordern, führt schleichend aber zielstrebig zu einer aktiven Rolle der Europäischen Kommission in der Gesundheitspolitik.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2006.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
Seiten 107 - 110
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