Die Entscheidung des BSG vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08/ R) markierte in der Hörgeräteversorgung einen Paradigmenwechsel: Aufgrund der Entscheidungsbegründung wurde die Hilfsmittel-Richtlinie geändert, der Festbetrag für Hörhilfen um eine neue Gruppe erweitert und die Beträge jeweils angepasst sowie zahlreiche Verfahren vor den Sozialgerichten geführt. „Hörgeräteversorgung – ein schwieriges Thema“ hieß es deshalb zuletzt in der KrV (Padé, KrV 2013, 201 ff.). Der nachfolgende Aufsatz fasst die Folgen der Rechtsprechungsänderung zusammen.
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