Am 15.11.1007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einführung eines Hautkrebsscreenings beschlossen. Damit ist Deutschland das erste Land, dass eine solche umfängliche Hautkrebsfrüherkennung als Leistung der Krankenversicherung einführt. Trotzdem wurde schon kurz nach Bekanntgabe des Beschlusses erste Kritik laut, insbesondere in Bezug auf das Intervall und das Anspruchsalter. Im Folgenden wird auf die Argumente für und gegen ein Hautkrebsscreening eingegangen und dargestellt, warum diese Diskussion typisch für den Umgang mit Früherkennungsmaßnahmen ist.
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