Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zuletzt mehrfach, auch in der Laienpresse, für Schlagzeilen gesorgt. Parteiübergreifend sah man daher politischen Handlungsbedarf. Zügig wurde ein GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz von der Bundesregierung vorbereitet und vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Dies bezweckt, dass sich entsprechende Vorkommnisse in der Zukunft weder beim Ärzteverband noch beim GKV-Spitzenverband noch beim Gemeinsamen Bundesausschuss wiederholen. Dieser Beitrag kommentiert wesentliche Teile des Gesetzes und zugleich den in Heft 4/2017 veröffentlichten Beitrag von Gero-Falk Borrmann.
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