Man kann nicht „nicht kommunizieren“, stellte schon der österreichische Psychotherapeut und Philosoph Paul Watzlawick fest. Diesem Leitsatz folgen offensichtlich auch die Väter und Mütter des Patientenrechtegesetzes vom 20.2.2013, denn sie schließen aus einem temporären Schweigen der Krankenkassen hinsichtlich eines Leistungsantrages eines Versicherten auf eine Zustimmung zu eben jenem Leistungsantrag. Aber: Kann diese fingierte Genehmigung wieder zurückgenommen werden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2018.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-06 |
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