Nachdem die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) vom 1. 9. 2014 auf große Kritik im Krankenhausbereich gestoßen war, wurde sie durch die DKG gekündigt und eine neue PrüfvV mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Dieser Beitrag stellt die Regelungen der alten und neuen PrüfvV gegenüber, beleuchtet (Auslegungs-)Probleme der einzelnen Regelungen der alten und/oder neuen PrüfvV näher und zieht ein Fazit, ob die Regelungen der neuen PrüfvV Abhilfe in den wesentlichen Kritikpunkten der Krankenhäuser an der alten PrüfvV schaffen konnten. Zudem wird ein kurzer Exkurs zur Rechtsprechung des BSG zur sachlich-rechnerischen Richtigkeitsprüfung gegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2018.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-12 |
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