Nach langen zähen Verhandlungen haben sich die Regierungskoalition und die SPD-geführten Länder im Vermittlungsausschuss „knapp vor Toresschluss“, sprich vor Ende der Legislaturperiode, auf eine Novellierung des GWB geeinigt. Bis zuletzt stritten die Parteien vor allem um die Erweiterung der Anwendbarkeit des GWB auf die Krankenkassen.
Am Ende stand ein Kompromiss: Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht nach §§ 1 ff., 18 ff. GWB gelten im Verhältnis der Krankenkassen untereinander und zu den Versicherten weiterhin nicht; Zusammenschlüsse von Krankenkassen dagegen werden dem Fusionskontrollregime des GWB nach §§ 35 ff. GWB unterworfen, allerdings mit starkem sozialrechtlichen Einschlag. Im folgenden Beitrag wollen die Autoren die praktischen Auswirkungen der GWB-Novelle auf die Krankenkassen näher beleuchten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-17 |
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