Am 23. 2. 2010 hat erstmalig ein deutsches Obergericht in einer Entscheidung die Auffassung vertreten, dass ein niedergelassener Vertragsarzt bei der Ausstellung eines Rezeptes als Beauftragter der Krankenkasse handelt. Demnach kann er sich wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gem. § 299 StGB strafbar machen, wenn er sich bei seinem ärztlichen Verordnungsverhalten manipulieren lässt und die erfolgreiche Manipulation zum Beispiel durch Schmiergeldzahlungen oder andere Vergünstigungen honorieren lässt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2010.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-15 |
Seite 115
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