Der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG (§ 17c Abs. 3 KHG a. F.) wurde vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, dem Verband der Privaten Krankenversicherung sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf Bundesebene errichtet. Seine Aufgabe besteht allein darin, strittige Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung verbindlich zu klären. Kodier- und Abrechnungsfragen betreffen die Anwendung der bestehenden Regelwerke zur Abrechnung von Krankenhausleistungen nach dem pauschalisierten Entgeltsystem des § 17b KHG. Hintergründe und Einzelheiten beleuchtet der nachfolgende Beitrag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2021.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-11 |
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