Abrechnungen stationärer Krankenhausleistungen beinhalten ein hohes Konfliktpotential zwischen den leistungserbringenden Krankenhäusern und den zur Kostentragung verpflichteten Krankenkassen. Nicht selten werden diese Konflikte im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten ausgefochten. Aufgrund der zwischenzeitlich hohen Belastung der Sozialgerichte in diesem Bereich hat der Gesetzgeber eine Entlastung derselben durch Einführung eines vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens auf Landesebene bezwecken wollen. Der Beitrag stellt das Schlichtungsverfahren dar und benennt erste aufgetretene Rechtsprobleme.
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