Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 13.5.2004 auf einen neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM), den EBM 2000plus, verständigen können. Damit wurden die seit mehr als drei Jahren andauernden Beratungen über die „Dauerbaustelle“ EBM, der die Abrechnungsgrundlage für die vertragsärztlichen Leistungen im ambulanten ärztlichen Bereich bildet, erfolgreich zum Abschluss gebracht. Zum 1.1.2005 soll der neue EBM 2000plus einschließlich eines neuen Mengensteuerungskonzeptes und einer wissenschaftlichen Begleitung in Kraft treten. Von Experten wird diese Reform nicht zu Unrecht als die einschneidenste seit Existenz des EBM bewertet.
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