Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz) v. 21.12.2015 soll mit einem Bündel von Maßnahmen darauf hinwirken, dass bereits nutzbare elektronische Kommunikationsverfahren schnell Eingang in die Versorgung finden. Die Regelungen zielen darauf ab, dass die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien schneller ihren Nutzen für die Patienten, Leistungserbringer und Krankenkassen entfalten (BT-Drucks. 18/5293, 2 ff.). Zur Erreichung dieser anspruchsvollen Ziele setzt das Gesetz zahlreiche Schwerpunkte, unter anderem einen im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit. Um diese zu verbessern, erhalten Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf einen einheitlichen Medikationsplan in Papierform, § 31a SGB V. Zur besseren Aktualisierbarkeit bestimmt § 291a Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB V, dass die elektronische Gesundheitskarte geeignet sein muss, das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten des Medikationsplans einschließlich Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit zu ermöglichen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.01.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-02-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
