In den vergangenen Jahren hat das BSG zahlreiche Entscheidungen gefällt, in denen es um die Frage der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung ärztlicher Tätigkeiten ging, die sich außerhalb des klassischen Anstellungsverhältnisses bewegten. Besonders die Entscheidungen zum „Honorararzt“ und zum „Notarzt“ haben dabei zu reichlich Diskussionsstoff in der Praxis geführt. Wiewohl das BSG in sämtlichen Entscheidungen die Einzelfallbezogenheit betont, ist es doch in sämtlichen Fällen, die in diesem Kontext zu entscheiden waren, zur Annahme einer Sozialversicherungspflicht gelangt. Von daher scheint sich das Urteil vom 24.10.2023 auf den ersten Blick ebenfalls auf dieser Linie zu bewegen. Allerdings ergibt sich aus den Entscheidungsgründen ein deutlich differenzierteres Bild, aus dem zugleich die Problematik der Beziehung zwischen Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht erkennbar wird und darüber hinaus erhebliche Auswirkungen der Begründung einer Sozialversicherungspflicht für die Praxis deutlich werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.03.06 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2193-5661 | 
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 | 
| Veröffentlicht: | 2024-06-07 | 
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