Die Digitalisierung spielt in unserer heutigen Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle. Die Corona-Pandemie hat noch einmal klar verdeutlicht, welche Bedeutung einer modernen, digitalen und guten investiven Ausstattung der Krankenhäuser zukommt. In den vergangenen Jahren ist das Gesamtvolumen der Mittel der Länder für Krankenhausinvestitionen allerdings nominal und preisbedingt zurückgegangen. Daher hat der Bundesgesetzgeber in der letzten Legislaturperiode einen Grundstein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben in den Krankenhäusern gelegt und mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) den Krankenhauszukunftsfonds errichtet. Dieser soll möglichst zeitnah einen Digitalisierungsschub in den Krankenhäusern bewirken. Für die Länder war aus diesem Grund eine sehr ambitionierte Antragsfrist von gut einem Jahr für die Gewährung von Fördermitteln vorgesehen, die am 31.12.2021 ausgelaufen ist. Das Fördervolumen des Fonds beträgt mindestens 4,3 Mrd. €. Die Summe setzt sich aus 3 Mrd. € vom Bund und einem komplementären Finanzierungsanteil von mindestens 1,3 Mrd. € zusammen, der von den Ländern, den Krankenhausträgern oder beiden gemeinschaftlich getragen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2022.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-13 |
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