Bis zum 31. Juli 2017 haben 16 Bundesländer beim Bundesversicherungsamt (BVA) insgesamt 483,81 Mio. Euro aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds zur Förderung von Schließungs-, Konzentrations- und Umwandlungsvorhaben zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung beantragt. Mit weiteren unmittelbar nach dem 1. September 2017 gestellten Anträgen aus 6 Ländern ist nunmehr auch der Nachverteilungsbetrag in Höhe von 11,49 Mio. Euro und damit – auf Basis der kumulierten Antragssumme – das gesamte Fondsvolumen ausgeschöpft worden. Das BVA entscheidet über die Anträge; neben einer Reihe allgemeiner Aufgaben zur Verwaltung des Strukturfonds obliegt ihm die Förderverwaltung im Verhältnis zu den Ländern, die alsdann ihrerseits Förderbescheide gegenüber den Krankenhausträgern erlassen. Nachfolgend sollen Verfahren und Maßstab der Bewilligung von Auszahlungsanträgen in Recht und Praxis illustriert und dabei auch die finanzierungssystematischen und verwaltungsspezifischen Bezüge berücksichtigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-16 |
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