Die gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen sind aufgrund der BMF-Schreiben vom 21. November 2012 sowie vom 20. März 2013 spätestens ab dem 1. Oktober 2013 dazu verpflichtet, für die von ihren Versicherten aus dem europäischen Ausland bezogenen Medikamente innergemeinschaftliche Erwerbe zu erklären.
Nordmann/Engelsing haben in ihrem Beitrag (KrV 2013, 149–153) die zukünftige Rechnungsstellung und die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer betrachtet und einen Vorschlag für die Erklärung der innergemeinschaftlichen Erwerbe durch Apotheken-Abrechenzentren unterbreitet. Ein solches Angebot ist punktuell hilfreich; eine Verschnaufpause ist den gesetzlichen Krankenkassen damit jedoch noch nicht vergönnt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-17 |
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