Die Gemeinsame Selbstverwaltung hat mit der Einrichtung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erheblich an Kompetenz gewonnen. Die Einbeziehung von Patientenvertretern erweitert die Legatimationsbasis der Beschlüsse. Der große Sachverstand der Selbsthilfegruppen kommt der Arbeit des G-BA zu Gute. Erste Entscheidungen des G-BA wurden fristgerecht getroffen, auch die Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist angelaufen. Schwierige Fragen, wie etwa die unterschiedlichen Methoden zur Bewertung neuer Verfahren in der ambulanten und in der Krankenhausversorgung, sind noch zu lösen; eine erste Bilanz kann aber nur positiv ausfallen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.03.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2005 |
| Veröffentlicht: | 2005-03-01 |
Seiten 64 - 67
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
