Die Gemeinsame Selbstverwaltung hat mit der Einrichtung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erheblich an Kompetenz gewonnen. Die Einbeziehung von Patientenvertretern erweitert die Legatimationsbasis der Beschlüsse. Der große Sachverstand der Selbsthilfegruppen kommt der Arbeit des G-BA zu Gute. Erste Entscheidungen des G-BA wurden fristgerecht getroffen, auch die Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist angelaufen. Schwierige Fragen, wie etwa die unterschiedlichen Methoden zur Bewertung neuer Verfahren in der ambulanten und in der Krankenhausversorgung, sind noch zu lösen; eine erste Bilanz kann aber nur positiv ausfallen.
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