Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden der privaten Krankenversicherung (PKV) zurückgewiesen, da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unzumutbaren Belastungen durch die Gesundheitsreform sieht. So wurde etwa der Basistarif als gerechtfertigter Eingriff in die Freiheit der Versicherungsunternehmen gewertet, der diesen zugemutet werden dürfe, weil dadurch gegenwärtig keine schweren Beeinträchtigungen des Sicherungsmodells der PKV absehbar seien.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2009.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-23 |
Seiten 156 - 157
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