Unter bestimmten Voraussetzungen haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen sind im Zuge der Konkretisierung dieses Leistungsanspruchs verschiedene Beteiligte eingebunden. Die jeweiligen Kompetenzen und deren Zusammenspiel werden im Folgenden – am Beispiel der jüngst ergangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zum umstrittenen Anspruch auf den Steh- und Gehtrainer Innowalk – erörtert.
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