Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ließ jüngst verlauten, dass es noch in diesem Jahr ein Versorgungsgesetz vorlegen will. 2012 soll es in Kraft treten. Warum brauchen wir ein solches Gesetz? Sollte es nicht selbstverständlich sein, dass sich jede „Gesundheitsreform“ um die Versorgung der GKV-Versicherten kümmert? Weit gefehlt, ging es doch in den letzten Jahren vor allem um Finanzierungsfragen. Im Grundsätzlichen: Kopfprämie oder Bürgerversicherung? Wie auch im Konkreten: Verdienen die Leistungsbringer mit der Versorgung GKV-Versicherter ausreichend Geld? Letzteres ist politisch zuletzt klar mit „nein“ beantwortet worden, was dazu führte, dass die Honorare der Niedergelassenen bundesweit um drei Mrd. Euro und die Krankenhaushonorierung entsprechend angehoben wurde. Haben diese relevanten Mehrausgaben, finanziert aus Beiträgen überwiegend Pflichtversicherter und ihrer Arbeitgeber, die Versorgung verbessert? Vertraut man Versichertenaussagen und folgt man öffentlicher Berichterstattung, dann wohl kaum. Insofern scheint es zwingend, sich nun auch einmal explizit um Versorgungsverbesserung zu bemühen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-15 |
Seiten 75 - 77
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