Der Zusatzbeitrag ist nach der Auffassung des Verfassers kein Instrument, das zum Abbau von Altschulden einer Krankenkasse eingesetzt werden darf. Seine Erhebung ist auf die Erhaltung der Leistungsfähigkeit einer Krankenkasse, die für das jeweilige Haushaltsjahr durch Vergleich der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds mit den laufenden Ausgaben für Leistungen und Verwaltung (und nicht für Schuldenabbau) zu ermitteln ist, begrenzt. Dieser Aufsatz basiert auf den in der Beratung von notleidenden Krankenkassen gewonnenen Erkenntnissen. Die dazu begleitend von Herrn Prof. Dr. Thüsing erstellte wissenschaftliche Ausarbeitung und die gegenteilige Rechtsauffassung des Bundesversicherungsamtes werden dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-19 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: