Der Zusatzbeitrag ist nach der Auffassung des Verfassers kein Instrument, das zum Abbau von Altschulden einer Krankenkasse eingesetzt werden darf. Seine Erhebung ist auf die Erhaltung der Leistungsfähigkeit einer Krankenkasse, die für das jeweilige Haushaltsjahr durch Vergleich der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds mit den laufenden Ausgaben für Leistungen und Verwaltung (und nicht für Schuldenabbau) zu ermitteln ist, begrenzt. Dieser Aufsatz basiert auf den in der Beratung von notleidenden Krankenkassen gewonnenen Erkenntnissen. Die dazu begleitend von Herrn Prof. Dr. Thüsing erstellte wissenschaftliche Ausarbeitung und die gegenteilige Rechtsauffassung des Bundesversicherungsamtes werden dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-19 |
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