Vom 1.1.2007 an sind im Risikostrukturausgleich (RSA) die Versichertengruppen und die standardisierten Leistungsausgaben nach Klassifikationsmerkmalen zu bilden, die die Morbidität des Versicherten unmittelbar berücksichtigen. Da es unmöglich ist, den RSA so zu reformieren, dass sich alle Krankenkassen im Vergleich zum Status Quo besser stehen, werden alle Reformvorschläge naturgemäß kontrovers diskutiert. Zu einer Reihe von in der aktuellen Diskussion verwendeten Argumenten wird Stellung genommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-02-01 |
Seiten 42 - 45
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