BSG hebt „Kniegelenks-TEP Mindestmengenentscheidung“ des LSG Berlin-Brandenburg auf
BSG, Urteil vom 12. 9. 2012 – B 3 KR 10/12 R
Der 3. Senat des BSG hat in seiner Sitzung am 12. 09. 2012 die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg zu den vom G-BA nach § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V beschlossenen Mindestmengen von 50 für Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) aufgehoben und den Rechtstreit zur erneuten Verhandlung an das LSG zurückverwiesen.
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