Krankenkasse oder Rentenversicherung? Wer ist zuständig in der Hilfsmittelversorgung und wer übernimmt unter welchen Bedingungen die Leistungspflicht? Seit einigen Jahren herrscht insbesondere in der Hörgeräteversorgung eine gewisse Unsicherheit, welcher Sozialversicherungsträger tatsächlich zuständig ist. Hintergrund dafür ist eine BSG-Entscheidung, die den Versicherten einen recht weiten Versorgungsanspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen zusprach, mit der Folge, dass einzelne Gerichte kaum mehr die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers erkannten. Das Eintreten der Leistungspflicht des Rentenversicherungsträgers wurde dadurch nur noch in Ausnahmefällen möglich. In einer aktuellen Entscheidung nahm das BSG zu der Zuständigkeiten-Problematik Stellung und wies auf einen praxisnahen Weg zur Lösung der Unsicherheiten hin.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-19 |
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