Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16. Juli 2015 führt an der Schnittstelle zwischen Medizinprodukten und stationärer Krankenhausbehandlung eine obligatorische Bewertung des Nutzens neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse in der stationären Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ein (§ 137h SGB V). Um die Regelung anzuwenden, bedarf es noch einer Anpassung der Verfahrensordnung des GBA. Bei der neuen Nutzenbewertung interessiert nicht nur, welche Methoden nach welchen Kriterien zu überprüfen sind, sondern ob die Regelungen mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2016.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-22 |
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