Der Gemeinsame Bundesausschuss (G- BA) hat sich seit seiner Einsetzung im Jahr 2004 als Institution bewährt und ist für unser Gesundheitssystem unverzichtbar geworden. Getragen von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, in der Ärzte, Krankenhäuser und und gesetzliche Krankenkassen vertreten sind, arbeitet er unabhängig von politischen Einflüssen auf der Basis der gesetzlicher Grundlagen, wie sie im SGB V, insbesondere in den §§ 91 und 92, festgelegt sind. Der G-BA beschließt die Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der in den gesetzlichen Krankenkassen Versicherten. Er legt für rund 72 Mio. gesetzlich Versicherte in Deutschland fest, welchen Anspruch sie auf bestimmte, von den gesetzlichen Krankenkassen zu zahlende Untersuchungen und Behandlungen haben.
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