Der am 29.7.2015 veröffentlichte Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sieht vor, dass die Regelungen zu den Fehlverhaltensbekämpfungsstellen in den §§ 81a, 197a SGB V ergänzt werden sollen. Dies gibt Anlass, einen Blick zurück auf ein, zum Teil auch heute noch aktuelles kriminologisches Forschungsprojekt zu werfen, in dem die Tätigkeit und die Effektivität dieser Stellen untersucht wurden. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen werden anschließend vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse bewertet.
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