Rückvergütungen beim Bezug von Zahnersatz, Bonifikationen für die Verordnung von Arzneimitteln oder verdeckte Preisnachlässe beim Bezug von Sprechstundenbedarf — fast täglich gibt es neue Meldungen darüber, wie versucht wird, die Verordnungs- und Therapiefreiheit von Vertragsärzten zu beeinflussen. Seit etwa zwei Jahren wird unter Fachleuten diskutiert, ob diese Praxis strafrechtlich als Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu bewerten ist; eine obergerichtliche Entscheidung steht aber bislang aus. Der Beitrag setzt sich mit den wesentlichen Argumenten auseinander und kommt zu dem Schluss, dass eine gerichtliche Klärung dringend erforderlich ist, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2007.07.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-15 |
Seiten 240 - 243
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