Nachfolgend werden Vorschläge zu einem erweiterten Ansatz zur Frage „Daten zur Wahrnehmung der Beobachtungspflichten des G-BA“ unterbreitet. Dies geschieht mit dem Wissen, dass die Anforderungen an die Belastbarkeit solcher Daten für ein erweitertes Handeln des G-BA hoch sind. Es geht mit anderem Worten um nicht mehr als den – wie zu hoffen ist – gut begründeten Versuch der Initiierung einer grundlegenden Debatte, wie weit der G-BA in das Feld der Versorgung hineinsehen will und kann – was bekanntlich nicht zwingend ineinander fällt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2019.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-08 |
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