Mit dem Ziel, insbesondere den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auch im Kalenderjahr 2006 stabil halten zu können, gilt vom 1.1.2006 an für die Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ein einheitlicher Fälligkeitstag – die bisherigen Fälligkeitstermine 15. des Folgemonats sowie 25. des laufenden Monats entfallen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seite 328
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