Während die rechtlichen Auswirkungen des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (SVSG) auf Selbstverwaltung und Aufsicht in der GKV vielfältig und offenkundig sind, wurden vom Gesetzgeber nur einzelne der Regelungen auf den G-BA übertragen. Der Beitrag stellt sie näher vor. Er ermittelt ihre Auswirkungen auf die Ausschussarbeit. Dabei rücken einerseits das „besondere Normsetzungskonzept“ für den Erlass von Rechtsnormen durch den G-BA in das Blickfeld. Andererseits wird das Bestreben des SVSG erkennbar, mittels präzisierter Genehmigungsvorbehalte gegenüber Beschlüssen des Ausschusses über seine Geschäfts- bzw. Verfahrungsordnung bzw. über die Finanz- und Haushaltsführung die Ausschussarbeit künftig intensiver zu steuern. Das Ergebnis ist ein latenter Strukturwandel der Aufsicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-21 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.