Von 2006 an soll ein verändertes Arbeitgeber-Ausgleichsverfahren gelten, mit dem die arbeitgeberseitigen
Aufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung sowie Mutterschaft ausgeglichen werden. Anlass hierzu war die Kritik des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003, nach der die gegenwärtigen Regelungen zu einer geschlechterspezifischen Diskriminierung am Arbeitsmarkt führen. Mit dem Lohnfortzahlungsgesetz werden gegenwärtig die Aufwendungen der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) sowie Mutterschaft
(U2-Verfahren) ausgeglichen. Beide Verfahren sind für Arbeitgeber obligatorisch, soweit sie regelmäßig nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen; die Satzung der zuständigen Umlagekasse kann die Beschäftigtenhöchstzahl auf bis zu 30 Arbeitnehmer erhöhen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seite 336
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