In den vergangenen Jahren haben vor allem zwei obergerichtliche Urteile zum Thema „Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen Krankenhausplan?“ Aufsehen erregt: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil v. 16.4.2015) und das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil v. 21.6.2018) haben planungsbehördliche Ablehnungen der Aufnahme in den Krankenhausplan für rechtswidrig erklärt und der klagenden – jeweils recht kleinen – Fachklinik einen Anspruch auf Planaufnahme zuerkannt. Die Planungsbehörden sehen darin die Gefahr einer Aufsplitterung („Atomisierung“ durch „Überspezialisierung“) der Krankenhauslandschaft. Sie fragen: Kann erreicht werden, dass es vor Gericht mehr Bestandssicherheit für ihre Planungskonzepte gibt?
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