Die frühe Nutzenbewertung im Rahmen des AMNOG–Verfahrens bildet die Grundlage der Preisverhandlungen von pharmazeutischen Unternehmen und GKV-Spitzenverband. Die Beschlüsse des G-BA sollen den Vertragsärzten über das Arztinformationssystem (AIS) nunmehr auch für den Verordnungsalltag zugänglich gemacht werden. Die konkrete Ausgestaltung des AIS ist offen und soll im Rahmen einer noch ausstehenden Rechtsverordnung konkretisiert werden. Der folgende Beitrag untersucht unter Berücksichtigung aktueller Gestaltungsvorschläge, inwieweit das geltende Recht den Gestaltungsoptionen Grenzen setzt.
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