Mit dem GKV-WSG wird die Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu einer Nutzen-Kostenbewertung ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Baustein beim Versuch, „echte“ Innovationen zu identifizieren und objektiv zu bewerten. Außerdem können zukünftig für Arzneimittel, die noch keine Festbeträge haben, Höchstbeträge festgesetzt werden; dabei sind die Entwicklungskosten des neuen Mittels „angemessen“ zu berücksichtigen.
Wie können diese Vorgaben operationalisiert werden? Wie kann im Pharmamarkt weltweit Innovation gefördert, der Zugang zu bezahlbaren Medikamenten gesichert werden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2007.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-13 |
Seiten 109 - 113
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