Kontrovers wie kaum ein anderes Kostendämpfungsinstrument werden seit vielen Jahren die Arzneimittelfestbeträge diskutiert. Eingeführt wurden sie 1989 mit dem Gesundheitsreformgesetz. Die aktuelle Fassung der Festbetragsregelung geht auf die Konsensverhandlungen von Regierung und Opposition im Sommer 2003 zurück. Man verständigte sich darauf, die Patentschutzklausel aus der 7. SGB V-Novelle aufzuheben und mit patentgeschützten Arzneimitteln differenziert umzugehen.
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